Nachdem in der Nacht vom 21. zum 22. März 2013, im dichten Nebel des populistischen Geschwurbels um den vermeintlichen Schurkenstaat Zypern, durch die politischen Eliten unseres Landes das Telekommunikationsgesetz geändert wurde, wartet mit der neuen Fassung zur Bestandsdatenauskunft eine Gesetzesnovelle auf Abstimmung in der Länderkammer, die Europaweit ihresgleichen sucht.Das betrifft die Paragraphen 111, 112 und 113 des Telekommunikationsgesetzes, welche insbesondere die Speicherung und die Beauskunftung von Bestandsdaten der Telekommunikationsanbieter regeln. Sowohl das manuelle, als auch das weitaus korruptere automatisierte Auskunftsverfahren, sind davon betroffen.
Das meint: die Erhebung, bzw. Weitergabe von sensiblen, vom jeweiligen Anbieter gespeicherten Kundendaten, wie die aktuelle IP-Adresse, ggf. sogar Login-Daten des Mobilfunk-Kunden, oder z.B. das Einsehen von Emails, durch die Polizei, das Bundeskriminalamt und die Geheimdienste. Lediglich für die Abfrage von PIN und/oder PUK soll nun noch ein Richterlicher Beschluss unabdingbare Voraussetzung sein.
Damit nicht genug, obliegt die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Auskunft u.U. der anfragenden Stelle selbst. Bereits eine Bußgeldandrohung (z.B. im Falle Falschparkens), legitimiert jetzt auch bislang nicht für die Bestandsdatenabfrage berechtigte Stellen, zur Erfassung/ Weitergabe dieser Daten. Lapidar heißt es trotzdem im Gesetzesentwurf, dass ohne richterliche Zustimmung nicht “heimlich” auf Daten von Betroffenen zugegriffen werden darf. Das versteh, wer will.
Zwar muss die Anfrage nach einer IP immer zum konkreten Zeitpunkt erfolgen, wenn diese Adresse dem Nutzer zugeordnet war- da man aber ein Knöllchen ohnehin nicht nachträglich ausstellen darf, wäre in dem Fall eine Kontrolle, oder Einschränkung der Auskunft durch diesen Passus komplett illusorisch. Vielmehr erleben wir hier eine völlig neue Qualität der Aufweichung des Datenschutzes, bis hin zur Destabilisierung unseres Rechtssystems. Wenn nun der anfragenden Stelle die rechtmäßige Prüfung der Bestandsdatenauskunft obliegt, wie weit sind wir dann noch entfernt von der Verschmelzung der Exekutive mit der Judikative? Entspricht das dem Grundprinzip unserer Demokratie, der Gewaltenteilung?
Lt. Justizvergütungsgesetz kostet eine Bestandsdatenabfrage im Zehnerpack 35,- Euro, also 3,50 Euro pro Datensatz.
Deine digitale Identität gibt es also zum Schnäppchenpreis in diesem Land.
Man müsste doch komplett von gestern sein, wenn man daraus keinen Markt machen würde- wie schon seinerzeit, als man versuchte das Meldewesen mit einem neuen Meldegesetz zu kommerzialisieren.
Was Art und Umfang der Gesetzesänderung zur Bestandsdatenauskunft in der Konsequenz wirklich für jeden einzelnen Bundesbürger bedeutet, kann nur nachvollziehen, wer sich den Gesetzentwurf explizit verinnerlicht (Drucksache 17/12034 v. 09.01.2013).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 24. Januar 2012 eine Verfassungsbeschwerde gg. die gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zurückgewiesen hatte, liest sich der Gesetzentwurf zur neuen Bestandsdatenauskunft für Verfechter der Grundrechte in Deutschland, wie ein Alptraum. Um den großen Schnüffelangriff in trockene Tücher zu kriegen, war man gezwungen mit diesem Entwurf weitere Gesetze anzupassen.
Als da wären: die Strafprozessordnung, das Bundeskriminalgesetz, das Bundespolizeigesetz, das Zollfahndungsdienstgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst und das MAD-Gesetz. Der Datenhunger scheint unstillbar.
Im Artikel 9 des Gesetzentwurfs heißt es zur “Einschränkung von Grundrechten”:
<< Durch die Artikel 1 bis 8 dieses Gesetzes wird das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt. >>
Unter Punkt C des Entwurfs heißt es zu den Alternativen:
<< Keine. >>
(Hinweis: o.g. Aussagen beziehen sich z.T. direkt auf den Gesetzentwurf v. 09.01.2013. Änderungsanträge u. weitere Erläuterungen sind in der Drucksache 17/12879, v. 20.03.2013[Bericht des Innenausschusses] nachzulesen.)
Dort finden sich auch die Positionierungen der einzelnen Fraktionen zum Entwurf.
Weiß der Geier, was ausgerechnet die SPD im Jahr der Bundestagswahl umtreibt, sich fast geschlossen hinter diese Gesetzesänderung zu stellen. Es ist schon reichlich zynisch, sich auf der einen Seite die Gerechtigkeit auf die Fahne zu schreiben und parallel dazu mit der fundamentalen Aufweichung unserer Bürgerrechte zu liebäugeln.
Es ist Fünf vor Zwölf!
Am Donnerstag hat das Gesetz eine weiter Hürde genommen. Auf der Sitzung des Innenausschusses vom 18.04.2013, empfahl dieser der Länderkammer dem neuen Gesetz zur BDA ohne Einschränkung zuzustimmen. Das Bundesratsplenum befindet in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 ebenfalls in einer Empfehlung für, oder gegen das Gesetz. Am Ende liegt es beim Bundesrat(Länderkammer) selbst und obwohl die SPD dem Gesetz im Bundestag zugestimmt hat, ist es noch möglich, dass einzelne Bundesländer eigene Anträge mit einbringen.
Sollte die BDA in letzter Fassung durch den Bundesrat kommen, dann haben künftig rund 250 registrierte Behörden einen noch leichteren Zugriff auf unsere Mobilfunkgeräte, auf unseren Mailverkehr und möglicherweise auch auf die Daten in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, oder Twitter.
Sogenannte “einfache Bestandsdaten”, wie Name, Adresse, oder auch unsere Kontodaten sind im automatisierten Verfahren für die Ermittler dann sogar völlig ohne Prüfung der Abfrage verfügbar.
Orwells: „1984“ ist dagegen Ponyhof.
Am Mittwoch, den 10.04.2013, organisierten die Piraten eine Bundesweite Online-Demo auf ihrem Mumble-Server(Plattform für Voice-Konferenzen) zum Auftakt der geplanten Aktionen gegen die Bestandsdatenauskunft. Die Demo war außerordentlich gut besucht, da zuvor auch in den sozialen Netzwerken angekündigt, aber der Server blieb dennoch stabil. Ebenfalls Bundesweit, wurde am 13. und 14.04.2013 in mehr, als 20 Städten Deutschlands vereint gegen die BDA auf der Straße demonstriert. Die nächste große Aktion der Piraten ist am 27.04. vorgesehen, u.a. in den Städten: Bad Segeberg, Osnabrück, Leer, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden. Komm zu uns ins Boot, bevor deine Grundrechte baden gehen.
Freiheit Kontra Fahrradkette!
Nachdem in der Nacht vom 21. zum 22. März 2013, im dichten Nebel des populistischen Geschwurbels um den vermeintlichen Schurkenstaat Zypern, durch die politischen Eliten unseres Landes das Telekommunikationsgesetz geändert wurde, wartet mit der neuen Fassung zur Bestandsdatenauskunft eine Gesetzesnovelle auf Abstimmung in der Länderkammer, die Europaweit ihresgleichen sucht.Das betrifft die Paragraphen 111, 112 und 113 des Telekommunikationsgesetzes, welche insbesondere die Speicherung und die Beauskunftung von Bestandsdaten der Telekommunikationsanbieter regeln. Sowohl das manuelle, als auch das weitaus korruptere automatisierte Auskunftsverfahren, sind davon betroffen.
Das meint: die Erhebung, bzw. Weitergabe von sensiblen, vom jeweiligen Anbieter gespeicherten Kundendaten, wie die aktuelle IP-Adresse, ggf. sogar Login-Daten des Mobilfunk-Kunden, oder z.B. das Einsehen von Emails, durch die Polizei, das Bundeskriminalamt und die Geheimdienste. Lediglich für die Abfrage von PIN und/oder PUK soll nun noch ein Richterlicher Beschluss unabdingbare Voraussetzung sein.
Damit nicht genug, obliegt die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Auskunft u.U. der anfragenden Stelle selbst. Bereits eine Bußgeldandrohung (z.B. im Falle Falschparkens), legitimiert jetzt auch bislang nicht für die Bestandsdatenabfrage berechtigte Stellen, zur Erfassung/ Weitergabe dieser Daten. Lapidar heißt es trotzdem im Gesetzesentwurf, dass ohne richterliche Zustimmung nicht “heimlich” auf Daten von Betroffenen zugegriffen werden darf. Das versteh, wer will.
Zwar muss die Anfrage nach einer IP immer zum konkreten Zeitpunkt erfolgen, wenn diese Adresse dem Nutzer zugeordnet war- da man aber ein Knöllchen ohnehin nicht nachträglich ausstellen darf, wäre in dem Fall eine Kontrolle, oder Einschränkung der Auskunft durch diesen Passus komplett illusorisch. Vielmehr erleben wir hier eine völlig neue Qualität der Aufweichung des Datenschutzes, bis hin zur Destabilisierung unseres Rechtssystems. Wenn nun der anfragenden Stelle die rechtmäßige Prüfung der Bestandsdatenauskunft obliegt, wie weit sind wir dann noch entfernt von der Verschmelzung der Exekutive mit der Judikative? Entspricht das dem Grundprinzip unserer Demokratie, der Gewaltenteilung?
Lt. Justizvergütungsgesetz kostet eine Bestandsdatenabfrage im Zehnerpack 35,- Euro, also 3,50 Euro pro Datensatz.
Deine digitale Identität gibt es also zum Schnäppchenpreis in diesem Land.
Man müsste doch komplett von gestern sein, wenn man daraus keinen Markt machen würde- wie schon seinerzeit, als man versuchte das Meldewesen mit einem neuen Meldegesetz zu kommerzialisieren.
Was Art und Umfang der Gesetzesänderung zur Bestandsdatenauskunft in der Konsequenz wirklich für jeden einzelnen Bundesbürger bedeutet, kann nur nachvollziehen, wer sich den Gesetzentwurf explizit verinnerlicht (Drucksache 17/12034 v. 09.01.2013).
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 24. Januar 2012 eine Verfassungsbeschwerde gg. die gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zurückgewiesen hatte, liest sich der Gesetzentwurf zur neuen Bestandsdatenauskunft für Verfechter der Grundrechte in Deutschland, wie ein Alptraum. Um den großen Schnüffelangriff in trockene Tücher zu kriegen, war man gezwungen mit diesem Entwurf weitere Gesetze anzupassen.
Als da wären: die Strafprozessordnung, das Bundeskriminalgesetz, das Bundespolizeigesetz, das Zollfahndungsdienstgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst und das MAD-Gesetz. Der Datenhunger scheint unstillbar.
Im Artikel 9 des Gesetzentwurfs heißt es zur “Einschränkung von Grundrechten”:
<< Durch die Artikel 1 bis 8 dieses Gesetzes wird das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt. >>
Unter Punkt C des Entwurfs heißt es zu den Alternativen:
<< Keine. >>
(Hinweis: o.g. Aussagen beziehen sich z.T. direkt auf den Gesetzentwurf v. 09.01.2013. Änderungsanträge u. weitere Erläuterungen sind in der Drucksache 17/12879, v. 20.03.2013[Bericht des Innenausschusses] nachzulesen.)
Dort finden sich auch die Positionierungen der einzelnen Fraktionen zum Entwurf.
Weiß der Geier, was ausgerechnet die SPD im Jahr der Bundestagswahl umtreibt, sich fast geschlossen hinter diese Gesetzesänderung zu stellen. Es ist schon reichlich zynisch, sich auf der einen Seite die Gerechtigkeit auf die Fahne zu schreiben und parallel dazu mit der fundamentalen Aufweichung unserer Bürgerrechte zu liebäugeln.
Es ist Fünf vor Zwölf!
Am Donnerstag hat das Gesetz eine weiter Hürde genommen. Auf der Sitzung des Innenausschusses vom 18.04.2013, empfahl dieser der Länderkammer dem neuen Gesetz zur BDA ohne Einschränkung zuzustimmen. Das Bundesratsplenum befindet in seiner Sitzung am 3. Mai 2013 ebenfalls in einer Empfehlung für, oder gegen das Gesetz. Am Ende liegt es beim Bundesrat(Länderkammer) selbst und obwohl die SPD dem Gesetz im Bundestag zugestimmt hat, ist es noch möglich, dass einzelne Bundesländer eigene Anträge mit einbringen.
Sollte die BDA in letzter Fassung durch den Bundesrat kommen, dann haben künftig rund 250 registrierte Behörden einen noch leichteren Zugriff auf unsere Mobilfunkgeräte, auf unseren Mailverkehr und möglicherweise auch auf die Daten in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, oder Twitter.
Sogenannte “einfache Bestandsdaten”, wie Name, Adresse, oder auch unsere Kontodaten sind im automatisierten Verfahren für die Ermittler dann sogar völlig ohne Prüfung der Abfrage verfügbar.
Orwells: „1984“ ist dagegen Ponyhof.
Am Mittwoch, den 10.04.2013, organisierten die Piraten eine Bundesweite Online-Demo auf ihrem Mumble-Server(Plattform für Voice-Konferenzen) zum Auftakt der geplanten Aktionen gegen die Bestandsdatenauskunft. Die Demo war außerordentlich gut besucht, da zuvor auch in den sozialen Netzwerken angekündigt, aber der Server blieb dennoch stabil. Ebenfalls Bundesweit, wurde am 13. und 14.04.2013 in mehr, als 20 Städten Deutschlands vereint gegen die BDA auf der Straße demonstriert. Die nächste große Aktion der Piraten ist am 27.04. vorgesehen, u.a. in den Städten: Bad Segeberg, Osnabrück, Leer, Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden. Komm zu uns ins Boot, bevor deine Grundrechte baden gehen.
Freiheit Kontra Fahrradkette!